Evangelische Kirche im Rheinland

Die Evangelische Kirche im Rheinland (EKiR) erstreckt sich über das Gebiet der ehemaligen preußischen Rheinprovinz.

Die Evangelische Kirche im Rheinland liegt zwischen Emmerich und Saarbrücken. Sie liegt auf dem Gebiet von vier Bundesländern in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen und im Saarland. Die Grenzen der rheinischen Kirche sind ein historisches Erbe. Im Jahre 1815 hat der Wiener Kongress dem preußischen Staat diese Rheinprovinz zugewiesen.

Der preußische König Friedrich Wilhelm III. war es auch, der den Impuls zu einer Kirchenunion zwischen den reformierten und lutherischen Gemeinden im Rheinland gab. Bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts lebten im Rheinland katholische, reformierte und lutherische Gemeinden mehr schlecht als recht nebeneinander. An die 150 verschiedene Territorialherren versuchten, sie zu schützen wie es der Augsburgische Religionsfrieden und der Westfälische Friede nach dem 30-jährigen Krieg ihnen auferlegten.

„Presbyterial-synodale“ Orientierung

Die rheinischen Gemeinden haben ein starkes regionales Selbstbewusstsein. Laienbeteiligung und Selbstverwaltung wird großgeschrieben. Das spiegelt sich heute auch in der Kirchenverfassung, die die Verantwortung der Presbyterien und Synoden besonders betont. Die Evangelische Kirche im Rheinland ist „presbyterial-synodal“ geordnet. Das heißt: Die Leitung liegt auf allen Ebenen bei gewählten Mitgliedern und geschieht grundsätzlich in Gemeinschaft.

Wir glauben, dass jeder Mensch, angesprochen von der Botschaft der Bibel, mit den eigenen Begabungen, Erfahrungen und Ideen dazu beitragen kann, dass Menschen hoffnungsvoll und friedlich miteinander leben können und dass die Grundlagen des Lebens erhalten bleiben. Wir glauben aber auch, dass nur in der Beratung und Zusammenarbeit vieler gangbare Wege für alle sichtbar werden.

Barmer Theologische Erklärung

Im Kirchenkampf gegen den Nationalsozialismus konnten deswegen viele evangelische Gemeinden im Rheinland ihre Eigenständigkeit als Gemeinden der Bekennenden Kirche bewahren. Nicht zufällig war die evangelische Kirche in Barmen-Gemarke 1934 der Tagungsort der ersten allgemeinen deutschen Bekenntnissynode, auf der die richtungsweisende „Theologische Erklärung von Barmen“, beschlossen wurde. Bis heute sehen wir unseren Auftrag darin, die Botschaft von Gottes Gnade „allem Volk“ weiterzusagen, wie es 1934 in der Barmer Erklärung formuliert wurde.

Das bedeutet auch, die kirchliche Position in den gesellschaftlichen und politischen Dialog einzubringen. Die Vielfalt der Traditionen ist dabei unsere Stärke. Lutherische, reformierte und unierte Gemeinden, ländliche Regionen und städtische Ballungsräume nehmen die gesellschaftliche Wirklichkeit verschieden wahr.

Offene Debatten gehören deshalb zum rheinischen Stil. So war es in den achtziger Jahren beim Thema Frieden, so ist es heute zum Beispiel bei der Debatte um Ehe und Lebensgemeinschaften. „Einigkeit“ ist nicht immer zu erreichen – wohl aber die Bereitschaft Unterschiede zuzulassen und neue Wege modellhaft zu erproben.

Aufbau von unten nach oben

Die Evangelische Kirche im Rheinland hat heute 730 Kirchengemeinden in 38 Kirchenkreisen. Die Leitung der Gemeinde liegt beim Presbyterium. Ihm gehören an: Presbyter und Presbyterinnen als gewählte Gemeindeglieder, gewählte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Pfarrer und Pfarrerinnen.

Abgeordnete aus den Presbyterien bilden die Kreissynode. Aus ihr werden der Superintendent oder die Superintendentin und der Kreissynodalvorstand gewählt. Die Kreissynoden entsenden ihre Abgeordneten in die Landesynode. Deren Mitglieder wählen den Präses und das Präsidium der Synode, die Kirchenleitung.

 

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