Schutzkonzept für Gottesdienste

Das Presbyterium ist sich in der Zeit der Gefährdung seiner besonderen Verantwortung für den Schutz des Lebens und der „Nächsten“ bewusst. Ziel aller im Folgenden beschriebenen Schutzmaßnahmen ist es, Infektionsrisiken zu minimieren, damit Gottesdienste nicht zu Infektionsherden werden.

 

Information

Die Wiederaufnahme von Präsenzgottesdiensten wird mit den getroffenen Regelungen (s.u.) über die üblichen Kommunikationswege (Website, Facebook, Schaukästen, Newsletter) angekündigt.

Auch bei der Begrüßung an der Kirchentür werden die Besucherinnen und Besucher schriftlich und mündlich über die neuen Regelungen informiert.

 

Teilnahmebedingungen

Es gelten die allgemeinen Hygieneregeln:

Es gilt das Abstandsgebot. Körperkontakt und physische Nähe bleiben im Kirchraum untersagt. Ein Mindestabstand von 1,5 bis 2 Meter zum Sitznachbarn ist einzuhalten.

Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes ist erforderlich; sollte sich jemand aufgrund des Tragens während des Gottesdienstes unwohl fühlen, ist es ausnahmsweise erlaubt, den Mund-Nase-Schutz abzunehmen.

Ersatzmasken werden bereit gehalten, falls jemand seine Maske vergessen hat.

Gefährdeten Besucherinnen und Besuchern wird die Teilnahme nicht empfohlen. Sie werden gebeten, auf mediale Gottesdienste (Internet, Radio, Fernsehen) oder auf Hausandachten auszuweichen.

Erkrankte Personen dürfen nicht am Gottesdienst teilnehmen.

 

Teilnehmenden-Obergrenze

Die Zahl der Sitzplätze pro Gottesdienst ist, abhängig von der jeweiligen Raumgröße, begrenzt:

  • Christuskirche (115 qm, 100 Sitzplätze): Begrenzung auf 23 Einzel-Personen (plus 1 Organist auf Empore).
  • Foyer (88 qm, 70 Sitzplätze): Begrenzung auf 17 Personen. Zuschaltbar der kleine Gemeindesaal mit 40 m² für maximal 8 weitere Personen.
  • Garten: Begrenzung auf 50 Personen.

Ist die Obergrenze erreicht, kann kein Einlass mehr gewährt werden. Einlass ist von 9.30 bis spätestens 9.55 Uhr. Vorherige Anmeldung per Telefon oder Mail ist erforderlich.

Am Eingang werden Anwesenheitslisten geführt, in die ggfs. noch nicht angemeldete Gottesdienstbesucherinnen und -besucher ergänzt werden. Die Listen dienen ausschließlich dazu, mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können; sie werden nach einem Monat vernichtet.

 

Abstandswahrung

  • Vor der Kirchentür und im gesamten Kirchraum gilt das Abstandsgebot. Der Sitz- und Stehabstand zwischen Personen in jede Richtung beträgt 1,5 bis 2 Meter.
  • Das Betreten und Verlassen der Kirche wird geordnet organisiert. Es ist sichergestellt, dass der Abstand auch bei Ein- und Ausgang gewahrt bleibt.
  • In der Christuskirche werden Sitzplätze durch Klebeetiketten markiert, im Garten und Foyer Stühle aufgestellt mit entsprechendem Abstand zur Seite sowie nach vorn und nach hinten. Maximal zwei Personen, die in einem Haushalt leben, können nebeneinander sitzen.
  • Drei Einweiser (vor dem Eingang draußen, im Foyer, in der Kirche) sorgen für die Einhaltung der Regeln.
  • Die Kirche wird von hinten nach vorne gefüllt, die Bänke jeweils von den vier Außenseiten, so dass niemand an einer anderen Person vorbeigehen muss. Das Foyer wird ebenfalls von der Kirchenseite nach hinten und von der Büroseite in Richtung Eingang gefüllt.

 

Hygiene

Die Kirchengemeinde sorgt dafür, dass sich am Gottesdienst Mitwirkende sowie Besucherinnen und Besucher im Eingangsbereich die Hände desinfizieren.

Türgriffe und Handläufe sowie die Toiletten werden regelmäßig nach jedem Gottesdienst gereinigt und desinfiziert. Die Räume werden vorher und nachher ausreichend gelüftet.

 

Gottesdienstablauf

Ab dem 31. Mai 2020 wird folgendes Gottesdienstformat angeboten:  Gottesdienste  sonntags um 10 Uhr. Nach Möglichkeit werden auch Gottesdienste im Garten gehalten.

Auf den Einsatz von Gesangbüchern wird verzichtet. Texte zum Mitlesen werden auf Zettel kopiert und in den Bänken/auf den Stühlen bereitgelegt. Sie werden nach dem Gottesdienst entsorgt. Alternativ werden Texte zum Mitlesen auch über Beamer projiziert.

Von allen liturgischen Handlungen wie z.B. dem Friedensgruß, die Berührung voraussetzen, wird im Gottesdienst Abstand genommen.

Das Gemeindesingen unterbleibt; ebenso Chorgesang und Bläserchor. Solisten sind bei Wahrung eines besonders weiten Abstandes erlaubt.

Die Feier des Abendmahls wird wegen des damit verbundenen Infektionsrisikos bis auf weiteres ausgesetzt.

Kollekten werden nur am Ausgang in zwei getrennten Körben, jeweils gut sichtbar beschriftet mit dem Kollektenzweck, eingesammelt und mit Einmal-Handschuhen gezählt.

 

Die vom Presbyterium dafür zu ernennenden Personen überwachen die Einhaltung der Regeln. Bei Nichtbeachtung machen sie vom Hausrecht Gebrauch.

 

Das vorliegende Schutzkonzept gilt ab dem 31. Mai 2020.

Geschrieben von Ulrich Zumbusch am 19. Mai 2020

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